Infonachmittag
Zum 1. September 2009 ist nach langer Disskussion die gesetzliche Regelung von Patientenverfügung in Kraft getreten. In einer Verfügung sind die Behandlungswünsche des Patienten formuliert. Dem behandelnden Arzt fehlt aber in der konkreten Behandlungssituation oft ein legitimierter Stellvertreter. Eine verwandschaftliche Beziehung allein reicht nicht aus, um entscheiden zu dürfen. Zur Umsetzung von Patientenverfügung ist in der Regel ein Bevollmächtigtern oder der gesetzliche Betreuer vorgesehen.
Termine:
Mittwoch, 28.03.2012, 14:00 - 15:30 Uhr
Referent: Bernhard Lahr
Kostenlos, um Anmeldung wird gebeten.



